Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma outdoor-eventgroup Stand Mai 2018
 
§1 Geltung Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer allgemeinen Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für die weitere Geschäftsverbindung. Sind unsere Bedingungen geändert, so gelten sie ab dem Zeitpunkt, in dem sie dem Käufer erstmals zugegangen sind. Die Firma Outdoor-Eventgroup wird durch Frau Karin Geier rechtlich vertreten.
 
§2 Angebot und Vertragsabschluss 1.Die Angebote der Firma Outdoor-Eventgroup sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Verkaufsangestellten der Firma Outdoor-Eventgroup sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausreichen. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch die Rechnung ersetzt werden. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die in einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, insbesondere nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschrift dienen. 2.Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist bindend. Wir sind berechtigt, das dann liegende Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Bei Überschreitung des Kreditlimits des Kunden sind wir von einer Lieferverpflichtung entbunden. Eine Rechnungserteilung steht der schriftlichen Bestätigung gleich.
 
§3 Exportregel Es werden generell keine Angebote und Aufträge aus dem Ausland angenommen, somit auch nicht bearbeitet und beantwortet.
 
§4 Preise und Zahlungsbedingungen 1.Maßgebend sind die in unserem Angebot genannten Preise. Die vereinbarten Preise
verstehen sich ab unserem Sitz ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Kunden zu versichern. 2.Zahlungen haben sofort rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu erfolgen. 3.Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so muss er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zahlen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an. 4.Tritt beim Käufer eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei Wechsel- oder Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Leistungen, schleppender Zahlungsweis, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen, unsere Leistungen bis zu Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauskasse oder Sicherheitsleistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. 5.Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis berührt. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.
 
§5 Lieferzeit 1.Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zur. 2.Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind anzugeben. Wir sind bemüht, die verbindlich vereinbarten oder unverbindlich genannten Liefertermine/Lieferfristen pünktlich einzuhalten. Die Lieferfrist/ der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zum Ablauf dem Käufer die sofortige Lieferbereitschaft mitgeteilt worden ist. 3.Im Falle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z.B. Betriebs-störungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Mangel an Arbeitskräften, Material, Energie, Transportmöglichkeiten, behördliche Eingriffe u.s.w. auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir an der rechtlichen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert sind, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Liefern wir nicht nach Ablauf der um angemessene Zeit verlängerten Lieferfrist, so kann der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzten und nach fruchtlosem Ablauf dieser vom Vertrag zurücktreten. 4.Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. 5.Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Käufer berechtigt – sofern ihm aus der Verspätung ein Schaden entstanden ist – eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % für jede Woche vollendeten Verzug, im ganzen aber höchstens 10 % vom Werte desjenigen Teiles der Lieferungen oder
Leistungen zu verlangen, die infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden können. 6.Entschädigungsansprüche des Kunden, die über die in vorstehender Ziffer genannten Grenze in Höhe von 10 % hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Leistungen, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften. 7.Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
 
§6 Gefahrenübergang 1.Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde. Eine eventuelle Übernahme der Frachtkosten durch die Firma Outdoor-Eventgroup hat keinerlei Einfluss auf den Gefahrenübergang. 2.Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung gilt als selbständige Leistung. 3.Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalte, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 24 Stunden nach warenerhalte der Firma OutdoorEventgroup schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteuer gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
 
§7 Eigentumsvorbehalt und Rücktritt 1.Alle unsere Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für Firma Outdoor-Eventgroup als Hersteller im Sinne des §950 BGB ohne Firma Outdoor-Eventgroup zu verpflichten. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen Einlösung und damit vollständiger Gutschrift auf dem Konto der Firma Outdoor-Eventgroup. 2.Vorher ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab. 3.Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und/oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Räume, in denen sich die Ware befindet, zu betreten und die Ware in materiellen Besitz zu nehmen. Sollte die Ware wesentlicher Bestandteil in Einrichtungen, Anlagen (z.B. Netzwerken) etc. geworden sein, so verpflichtet sich der Auftraggeber, der Firma Outdoor-Eventgroup die Demontage zu gestatten/ermöglichen. Die Demontage, der Abtransport und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Weitere Schadensersatzforderungen der Firma OutdoorEventgroup, Wertminderungen, entgangener Gewinn etc., bleiben hiervon unberührt. Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus § 455 BGB geltend machen und /oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderung des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen. 4.Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die
Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil dieser freigeben. 5.Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahlt und Einbruchsdiebstahl. Zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an.
 
§ 8 Gewährleistung 1.Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 24 Monate ab Rechnungsdatum sofern nichts anderes in Schriftform vereinbart wurde. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern, neu zu liefern oder den Kauf rückgängig zu machen. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile gewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht den Originalspezifikationen genügen, sind wir von jegliche Gewährleistung entbunden. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung gewährleisten wir in der gleichen Wies wie für den Liefergegenstand. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der (Vergütung /Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. 2.Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt. Die schriftlich vereinbart so genannte Vor-OrtService-Garantie gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ausschlie0ßlich im Raum Biberach. Die Kaufleute treffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt. 3.Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Verweigert der Käufer dies, sind wir von der Gewährleistung befreit. 4.Die vorstehende Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgt Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind. 5.Gewährleistungsansprüche gegen die Firma Outdoor-Eventgroup stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 6.Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen. 7.Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt. 8.Geöffnete Ware die nicht mehr dem Original entspricht kann grundsätzlich nur gegen einen Abschlag in Höhe von 25% des Kaufpreises zurückgenommen werden. 9.Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Verschleißteile wie Leuchtmittel etc.

 §9 Miet-Verträge Bei Mietobjekten bleibt der Mietgegenstand unser Eigentum. Der Mietgegenstand wird vor der Übergabe sorgfältig auf Mängel überprüft und in einwandfreiem Zustand übergeben. Der Kunde muss mit dem Mietgegenstand sorgfältig umgehen. Er haftet für aufkommende Schäden oder Diebstahl. Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin (Tag und Uhrzeit) in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Wird der vereinbarte Termin nicht eingehalten, so gilt der Mietzeitraum als kostenpflichtig verlängert. Der Kunde hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietobjekte nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter / Lieferanten zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. 2.Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager und endet bis zum im Auftrag vereinbarter Zeitpunkt der Rücklieferung ins Lager. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. 3.Tritt der Kunde, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens folgende Stornierungskosten vom Auftragswert fordern:
bis 14 Tage vor Mietbeginn: 15% vom Auftragswert, bis 7 Tage vor Mietbeginn: 35% vom Auftragswert, bis 3 Tage vor MietBeginn: 50% vom Auftragswert  
 
§10 Mitteilungen 1.Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. 2.In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden, d.h. sie muss den Namen und die Email-Adresse als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene Email gilt vorbehaltlich als Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. 3.Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet  
4.Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.
 
§11 Schadensersatz 1.Schadensersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen, sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Leistungsverzug, anfänglichem Unvermögen, zu vertretender Unmöglichkeit und bei Personenschäden oder Schaden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz. 2.Wird uns die obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit folgender Maßgabe: Ist die Unmöglichkeit auf unser Verschulden
zurückzuführen, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch auf 10% des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Schadensersatzansprüche des Kunden, die über die genannte Grenze von 10% hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 3.Ausgeschlossen sind Anspräche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren und /oder Folgeschäden. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 4.Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
 
§12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung 1.Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Leistung/Lieferung und Zahlung als Gerichtsstand Biberach vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Kunden zu klagen. 2.Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 3.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und es Uncitral- Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden nicht. §13 Sonstige Vereinbarungen 1.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, für die ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen die am nächstliegenden, oder denselben Zweck erfüllenden, wirtschaftlichen Bestimmungen zu vereinbaren. 2.Änderungen und Nebenabreden dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. 3.Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.
 
§14 Internet-Special Der Internet-Vertrags-Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der im Internet allgemein üblichen Verhaltensmaßregeln. Bei missbräuchlicher Nutzung des Accounts ist die Firma Outdoor-Eventgroup zur sofortigen Sperrung des Accounts sowie zur außerordentlichen Vertragskündigung berechtigt.

 §15 Sprachklausel Die Vertragssprache ist Deutsch.
§16 Datenschutzverordnung                                                                                                                               Die aktuelle Version können Sie auf unserer Internetseite einsehen
 
Inhaber: Karin Geier
outdoor-eventgroup
Fidelis-Böhler-Straße 18 – 88499 Riedlingen
Telefon +49 7371 / 92 99 355
Telefax + 49 7371 / 92 99 365
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Amtsgericht: Biberach a.d.R.
USt-Ident-Nr. DE281931514
Steuer-Nr. 54169/51107
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